Ein luftdichtes Gebäude erhöht den Komfort für die Benutzer, verhindert Bauschäden wie z.B. Schimmelpilz und reduziert Heizkosten.
Anhaltend hohe Energiepreise unterstreichen die Notwendigkeit des energieeffizienten
Bauens und Sanierens. Auch die Gesetzgebung fordert im Rahmen umweltpolitischer Maßnahmen
die Luftdichtheit der Gebäudehülle für jede neu erstellte Immobilie, denn diese
ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen
wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr
Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden.
Die BlowerDoor Messung, mit der ein Gebäude auf
Luftdichtheit überprüft wird, kann zudem vor schwerwiegenden
Bauschäden schützen, die entstehen,
wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion
eindringt. Auch erhöht sich der Wohnkomfort
deutlich, denn Zugluft und Kaltluftseen sind
in einem luftdichten Gebäude passé. Bei der Sanierung
von Altbauten kann durch die geplante und
normgerechte luftdichte Ebene vielfach ein moderner
Niedrigenergie- oder sogar Passivhausstandard
erreicht werden.
Der Glaube, ein Gebäude müsse Ritzen und Fugen haben, um „natürlich zu atmen“, ist falsch. Ein solcher Luftwechsel erfolgt unkontrolliert, es gelangt zu viel oder zu wenig Frischluft ins Gebäudeinnere; Schadstoffe und Staub aus der Dämmung mischen sich zudem in die Raumluft. Die Lüftung eines Gebäudes sollte daher über das mehrmalige Öffnen der Fenster oder aber durch eine Lüftungsanlage er folgen.
Von einem luftdichten Gebäude spricht man, wenn die Luft im Gebäude unter Prüfbedingungen nicht häufiger als drei Mal pro Stunde ausgetauscht wird. Wird eine Lüftungsanlage im Haus installiert, darf der Luftwechsel gemäß Energieeinsparverordnung bei Prüfdruck max. 1,5 Mal pro Stunde betragen. „Luftdicht“ bedeutet dabei nicht das totale luftdichte Verschließen, sondern meint die Vermeidung ungewollter Leckagen in der Gebäudehülle. Denn: Warmluft strömt durch Fugen nach außen – das kostet Energie. Gleichzeitig transportiert die warme Luft Feuchtigkeit, die sich in der Außenwand des Gebäudes abkühlt und kondensiert. Das entstehende Tauwasser kann zu schwerwiegenden Bauschäden führen. Dringt Außenluft durch Fugen ins Gebäudeinnere, werden zudem Allergene aus der Dämmung und Staubpartikel in das Haus transportiert. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Folge sein.
Für die Messung wird ein BlowerDoor Ventilator
in eine Außentür oder in ein Fenster des Gebäudes
eingesetzt. Alle weiteren Außentüren und Fenster
werden geschlossen, alle Innentüren des Gebäudes
bleiben geöffnet. Das automatisierte BlowerDoor
Messverfahren wird als anerkannte Regel der Technik
nach EN 13829 oder EN ISO 9972 durchgeführt.
Dazu wird mit Hilfe des BlowerDoor Ventilators kontinuierlich
so viel Luft aus dem Gebäude gesogen, dass
ein nicht wahrnehmbarer Unterdruck von 50 Pascal
im Gebäude erzeugt wird. Bewohner können ohne
Beeinträchtigung während der Messung im Gebäude
bleiben. Sind Leckagen in der Gebäudehülle vorhanden,
strömt durch diese Außenluft ins Gebäudeinnere.
Während des Gebäuderundganges werden die
im Haus vorhandenen Luftströmungen per Luftgeschwindigkeitsmessgerät oder Infrarot-Thermografie
lokalisiert.
Nach Energieeinsparverordnung erfolgt die Luftdichtheitsmessung
nach Fertigstellung des Gebäudes. Wir
empfehlen eine zusätzliche BlowerDoor Messung bereits
zu dem Zeitpunkt, an dem die luftdichte Hülle
noch sichtbar ist, denn dann können Leckagen gezielt
und oft mit wenig Aufwand beseitigt werden. Erfolgt
die Luftdichtheitsmessung ausschließlich im Nutzungszustand,
sind Nachbesserungen in der Regel
aufwändiger und mit wesentlich höheren Kosten verbunden.
Die BlowerDoor Messung eines Einfamilienhauses inklusive der Qualitätssicherung ist eine Investition, die sich in jedem Falle auszahlt.